Schweißbezeichnungen Schweißbezeichnungen werden verlangt wo indiwiduelle Zwangslagen vorhanden sind. Bei einer speziellen Anlage, benötigt man Grundvoraussetzungen die Einhaltung genauer Schweißbezeichnungen. wobei qualifizierte Schweißer im Besitz eines gültigen Zeugnis sein müssen.
Die Bezeichnung findet man direkt nach der Schweißart im Zeugnis,
also zb. DIN EN 287-1 111 P BW 1,1 B Z 10 PC ss nb
Die Bezeichnungen beziehen sich aus dem Englischen und werden dann abgekürzt dargestellt.